Der Schwimmsport leistet einen wichtigen Beitrag zur körperlichen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Er stärkt ihre Persönlichkeit und unterstützt sie dabei, soziale Kompetenzen zu erwerben. Gleichzeitig ist er geprägt von einem engen Vertrauensverhältnis zwischen jungen Menschen und ihren erwachsenen Betreuungspersonen - sowohl im Wasser als auch an Land. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für alle, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Für unseren Schwimmverein bedeutet dies, Kinder und Jugendliche konsequent vor jeder Form von Gewalt zu schützen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, ein Kinderschutzkonzept aufzustellen. Das Konzept beinhaltet die Grundsätze des Ehrenkodex sowie eine Verhaltensvereinbarung und definiert klare Richtlinien für den Umgang mit Personen, die Gewalt oder Missbrauch ausüben. Ziel ist es, langfristig ein aufgeklärtes und sicheres Umfeld für unsere Vereinsmitglieder zu gewährleisten.
2.1 Ehrenkodex
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben den von unserem Verein genutzten Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen entworfen, um ein sportartübergreifendes, bundesweit einsetzbares Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdeckt und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteur*innen in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Alle Übungsleitenden, die mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig arbeiten, legen dem Verein FVgg 1906 e.V. Weingarten Abt. Schwimmen einen Ehrenkodex vor. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täter*innen erfolgen, wodurch Sportverein/Sportverband“ verdeutlicht wird.
2.2 Verhaltensvereinbarung - Was ist erlaubt bei uns, was ist nicht erlaubt?
Aufgrund dessen, dass die Unterzeichnung eines Ehrenkodexes nicht alleinstehen kann, hat unser Schwimmverein Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden im Verein festgelegt und ebenfalls unterzeichnen lassen. Das Aufstellen von Verhaltensregeln für alle in seinem Auftrag tätigen Trainer*innen, Betreuer*innen und Ehrenamtliche definiert und in einer Verhaltensvereinbarung zusammengefasst. Es stellt ein fachlich gebotenes Nähe-Distanz-Verhalten und einen respektvollen Umgang zwischen o.g. Personen und den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen sicher. In dieser Verhaltensvereinbarung sind Situationen, wie beispielsweise das Umziehen, Einzeltrainings oder außersportliche Maßnahmen thematisiert und gibt so den Mitarbeitenden im Verein eine konkrete Handlungssicherheit. Die mit den Beteiligten gemeinsam herausgearbeiteten Regeln sind allen Beteiligten bekannt.
Wir finden es wichtig, mit unserem Kinderschutzkonzept ein stets aktuelles und aufgeklärtes Umfeld zu schaffen. Damit stellen wir sicher, dass alle Beteiligten über aktuelles Wissen zu Prävention, Sensibilisierung und angemessenem Handeln in Verdachtsfällen verfügen und so aktiv zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen beitragen. Deshalb bieten wir gezielt Aus- und Fortbildungen für alle an, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Fortbildung für Akteur*innen des Vereins: Alle Seminare und Veranstaltungen werden im Bildungsportal Badischer Sportbund ausgeschrieben.
Bei Verdacht auf Kinderwohlgefährdung legen wir dieses Verfahrensschema nahe: Dieses Schema soll allen im Verein als praktische Orientierung dienen und Sicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen geben. Es zeigt die einzelnen Schritte von der Wahrnehmung bis hin zu möglichen Maßnahmen und stellt sicher, dass jeder Verdachtsfall verantwortungsvoll, nachvollziehbar und stets im Sinne des Kindeswohls bestmöglich bearbeitet wird.

Elise Depré